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  • · Nachricht · Corona-Pandemie

    Die Konsultationsvereinbarungen mit Österreich, den Niederlanden und Frankreich verlängern sich bis 31.12.20

    | Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice sowie Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung ( Österreich) und die Besteuerung von Grenzpendlern (Niederlande und Frankreich) wurden die jeweils im Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie abgeschlossenen Konsulationsvereinbarungen zum jeweiligen DBA erweitert bzw. verlängert. Hierzu haben die zuständigen Behörden Ende September bzw. im Oktober 2002 schriftliche Absprachen getroffen, die das BMF hiermit übersendet (BMF 30.10.20, IV B 3 - S-1301-AUT / 20 / 10002 :001; BMF 29.10.20, IV B 3 - S-1301-NDL / 20 / 10004 :001; BMF 23.10.20; IV B 3 - S-1301-FRA / 19 / 10018 :007). |

     

    Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat sich das BMF mit den Niederlanden, Österreich und Frankreich nunmehr darauf verständigt, dass die jeweiligen Konsultationsvereinbarungen zumindest bis zum 31.12.20 Bestand haben werden.

     

    Die Konsultationsvereinbarungen verlängern sich nach dem 31.12.20 jeweils automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die jeweils zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

    Quelle: ID 46968109