· Fachbeitrag · Corona-Pandemie
OECD‒Leitlinien zu Fragen der internationalen Besteuerung an Beispielen
von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M. und RA Marc Zimmermann, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate
| Am 3.4.20 veröffentlichte die OECD anlässlich geäußerter Bedenken mehrerer Staaten einen Leitfaden im Hinblick auf die Anwendbarkeit von internationalen Steuerabkommen vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Dieser Beitrag stellt die OECD-Leitlinien anhand verschiedener Beispiele dar und nimmt Bezug auf den in der letzten Ausgabe veröffentlichten Kurzbeitrag ( PIStB 20, 118 ) zum Thema. |
1. Begründung einer Betriebsstätte
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Die Betriebsstätte der Special Machines LLC liegt in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate). Da etliche Mitarbeiter sich auf Geschäftsreise in Deutschland befanden und aufgrund der Reisebeschränkungen nicht mehr zurück in die VAE reisen können, arbeiten diese nun aus dem elterlichen Haus in Deutschland (Home-office). Von Deutschland aus schließen die Mitarbeiter etliche Verträge für die Special Machines LLC ab. |
Die OECD erteilt der Ansicht, dass Heimarbeit zur Begründung einer Betriebsstätte führt, eine klare Absage. Insbesondere gilt es, sich vor Augen zu führen, dass es sich bei der Änderung des Ortes, an dem das Personal seine Beschäftigung ausübt, um eine durch COVID-19 bedingte und daher nur vorübergehende Ausnahme handelt.
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