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  • · Fachbeitrag · DBA

    Besteuerungsrecht für Dividendenerträge einer niederländischen Tochtergesellschaft

    von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Das Besteuerungsrecht für Dividenden, die eine niederländische Tochtergesellschaft erzielt, steht jedenfalls dann Deutschland zu, wenn die Dividenden nicht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Tochtergesellschaft stehen - so das FG Münster (15.12.14, 13 K 624/11 F, BB 15, 470, Revision unter I R 10/15).

     

    Sachverhalt

    Eine inländische KG ist Organträgerin einer GmbH, die ihrerseits mehrheitlich die Gesellschaftsanteile einer niederländischen Personengesellschaft (C.V.) hält. Die C.V. führt das Vertriebsgeschäft der Unternehmensgruppe in den Niederlanden und ist alleinige Gesellschafterin einer in den Niederlanden ansässigen Kapitalgesellschaft (B.V.). Das FA unterwarf den auf die KG entfallenden Gewinnanteil der C.V. nur dem Progressionsvorbehalt, nahm aber die Dividende der B.V. hiervon aus. Es qualifizierte die Dividende, die in den Niederlanden aufgrund des Schachtelprivilegs steuerfrei geblieben war, als in Deutschland nicht steuerbefreit. Denn sie sei nicht der als Betriebsstätte zu behandelnden C.V. zuzuordnen, da der funktionale Zusammenhang fehle. Es fehle an den geschäftsleitenden Holdingfunktionen für die B.V.

     

    Die KG ist der Ansicht, dass nach dem DBA-Niederlande für die Dividendenerträge allein den Niederlanden das Besteuerungsrecht zustehe. Der funktionale Zusammenhang ergebe sich daraus, dass die B.V. für das Betriebsergebnis der C.V. wesentliche Bedeutung habe. Zudem habe die C.V. als Holding Dienstleistungen für die B.V. erbracht und Führungsentscheidungen für sie getroffen. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren blieb jetzt auch die Klage ohne Erfolg, die Revision zum BFH wurde aber zugelassen.