Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · DBA Niederlande

    Ratifikationsurkunden wurden ausgetauscht

    | Nach Informationen aus dem Auswärtigen Amt sind die Ratifikationsurkunden zum neuen DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden am 20.10.15 ausgetauscht worden. Das neue Abkommen tritt somit am 1.12.15 in Kraft und kommt grundsätzlich ab dem 1.1.16 zur Anwendung (Art. 33 Abs. 2 DBA NL 2012). |

     

    Bereits am 12.4.12 wurde ein neues DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden (DBA NL 2012) unterzeichnet, welches das bisherige aus dem Jahr 1959 stammende DBA ersetzen soll.

     

    Das neue DBA wurde u.a. an die Regelungen des aktuellen OECD-Musterabkommens angepasst. So ist beispielsweise für die Ermittlung der 183 Tage gemäß Art. 14 Abs. 2 Buchst. a) DBA NL 2012 nicht mehr das Kalenderjahr, sondern nunmehr ein 12-Monatszeitraum maßgeblich.

     

    Wie das bisherige DBA von 1959 sieht das neue DBA keine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzzahlungen sowie einen Quellensteuersatz auf Dividenden von höchstens 15 % vor. Nach dem neuen Abkommen ist eine Reduzierung auf 5 % möglich, wenn eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft besteht. Ansonsten ist wie bisher eine Reduzierung auf 15 % möglich. Aufgrund der dem DBA vorrangigen Mutter-Tochter-Richtlinie, die eine Quellensteuerreduzierung auf 0 % vorsieht, ist diese Änderung nur in den Fällen praxisrelevant, in denen die Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht vorliegen.

     

    Nach der sog. Subject to Tax-Klausel werden nach dem neuen DBA nur die niederländischen Einkünfte in Deutschland freigestellt, die in den Niederlanden auch tatsächlich besteuert werden.

     

    Bei der grenzüberschreitenden Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte folgt das neue DBA Niederlande der uneingeschränkten Selbstständigkeitsfiktion der Betriebsstätte entsprechend der Neufassung des Art. 7 OECD-Musterabkommen 2010 (sog. „Authorized OECD Approach“). Auch ein umfassender Informationsaustausch nach OECD-Standard ist im neuen DBA enthalten.

     

    Beachten Sie| Eine weitere Besonderheit enthält das neue DBA in Art. 33 Abs. 6 DBA NL 2012: Für den Fall, dass das alte Abkommen weitergehende Vergünstigungen als das neue Abkommen gewährt, kann für ein Jahr nach der erstmaligen Anwendung das alte Abkommen weiterhin angewendet werden.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Zu den abkommensrechtlichen Änderungen nach dem neuen DBA Niederlande an Fallbeispielen s. Lühn, PIStB 12, 285

    Quelle: ID 43700838