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  • 30.10.2017 · Fachbeitrag · DBA Schweiz

    Besteuerung eines leitenden Angestellten in der Schweiz

    | Das FG entschied, dass eine mit „Kollektivunterschrift zu zweien“ ohne Funktionsbezeichnung im Schweizer Handelsregister eingetragene Person ein leitender Angestellter i. S. d. Art. 15 Abs. 4 S. 1 DBA-Schweiz ist (FG Baden-Württemberg 13.7.17, 3 K 2439/14, Revision unter I R 60/17). |