26.07.2021 · Fachbeitrag · DBA-Schweiz
Grenzgänger auch bei sog. geringfügigem Arbeitsverhältnis
| Ein Teilzeitbeschäftigter, der nur tageweise in der Schweiz beschäftigt ist, kann Grenzgänger i. S. d. Art. 15a Abs. 1 S. 1 DBA-Schweiz sein. Die schädlichen Nichtrückkehrtage i. S. d. Art. 15a Abs. 2 S. 2 DBA-Schweiz werden im Verhältnis der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit proportional gekürzt (FG Baden-Württemberg 22.4.21, 3 K 2357/19, Revision unter I R 24/21). |
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