· Nachricht · DBA-Schweiz
Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen
| Um eine einheitliche Anwendung und Auslegung des Art. 26 Abs. 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Schweiz; in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27.10.10, BGBl II 11, 1092) sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden am 21.12.16 eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen. |
Inhaltlich gliedert sich die Konsultationsvereinbarung in folgende Kapitel:
- 1. Allgemeines zur Einleitung von Verständigungsverfahren
- 2. Zeitpunkt des Beginns eines Schiedsverfahrens
- 3. Durchführung von Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung einer bilateralen Vorabzusage über Verrechnungspreise (APA)
- 4. Gründe für Ausschluss oder Aufschub
- 5. Ernennung der Mitglieder der Schiedsstelle und ihre Eignung
- 6. Liste möglicher Vorsitzender
- 7. Übermittlung von Informationen und Vertraulichkeit
- 8. Verständigungsvorschlag
- 9. Anforderung zusätzlicher Informationen durch die Schiedsstelle
- 10.Organisatorisches
- 11. Aufwendungen und Honorare
- 12. Anzuwendende Rechtsgrundsätze
- 13. Entscheidung der Schiedsstelle
- 14. Versäumnis der Frist für die Übermittlung der Entscheidung der Schiedsstelle
- 15. Vereinfachtes Schiedsverfahren
- 16. Anwendbarkeit
Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF oder unter www.iww.de/s80.
Quelle: ID 44563016