· Fachbeitrag · Deutschland/USA
Abkommen gegen Steuerhinterziehung ist in Kraft getreten
| Deutschland und die USA haben ein Abkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterzeichnet. Beide Staaten verpflichten sich damit zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. Die Bundesregierung hatte das Gesetz zur Unterzeichnung des Abkommens Ende Mai beschlossen. Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ist es am 16.10.13 in Kraft getreten (s. auch Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 21.10.13).
Das Steuerabkommen steht im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Steuergesetz „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA). Danach müssen ausländische Finanzinstitute ab 2014 die Kontodaten ihrer US-Kunden an die US-Steuerbehörden melden. Andernfalls müssten sie eine Quellensteuer auf Erträge aus US-Anlagen zahlen. Deutschland wird erstmals bis zum 30.9.15 Daten für das Jahr 2013 von US-Bürgern und US-Gesellschaften melden. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
Hinweis | Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA hatten im Februar 2012 vereinbart, ihre Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Staaten und die USA hatten dazu ein Musterabkommen erarbeitet. Es entspricht im Wesentlichen dem deutsch-amerikanischen Abkommen.