29.07.2014 · Fachbeitrag · Diskriminierungsverbot im DBA
Umqualifizierung von Zinsen nach § 8a KStG verstößt gegen Art. 24 Abs. 4 DBA-USA
| Mit Urteil vom 16.1.14 hat der BFH klargestellt: Gewährt eine nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigte (ausländische) Kapitalgesellschaft ihrer unbeschränkt steuerpflichtigen (inländischen) Schwester-Kapitalgesellschaft ein Darlehen, werden die dafür gezahlten Zinsen nur dann nach § 8a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. S. 2 KStG 1999 a.F. in eine vGA umqualifiziert, wenn auch die (gemeinsame) Muttergesellschaft nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigt ist (entgegen BMF 15.12.94, IV B 7 - S 2742 a - 63/94, BStBl I 95, 25, Tz 19). Damit verstößt die Umqualifizierung von Zinszahlungen nach der früheren Regelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung gegen das abkommensrechtliche Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 4 DBA-USA 1989 und bleibt unangewandt (BFH 16.1.14, I R 30/12, DStR 14, 734). |
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