28.10.2020 · Fachbeitrag · Einfuhr aus Drittstaaten
Beigestellte Software ist dem Zollwert hinzuzurechnen
| Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der wirtschaftliche Wert von in der EU entwickelter Software, die dem im Drittland ansässigen Verkäufer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, zum Transaktionswert der eingeführten Waren hinzuzurechnen ist (EuGH 10.9.20, C-509/19). |
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