28.03.2018 · Fachbeitrag · Einfuhrumsatzsteuer
Erlass von Einfuhrumsatzsteuer bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung
| Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bestandskräftig festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer zu erlassen ist, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er nach Deutschland eingeführte Waren im unmittelbaren Anschluss für eine innergemeinschaftliche Lieferung (igL) verwendet hat (FG Baden-Württemberg 14.11.17, 11 K 1102/15, Revision unter VII R 4/18). |
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