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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Abzug für Altersvorsorgeaufwand bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit in der Schweiz erzielten und im Inland steuerfreien Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit stehen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Hs. 1 EStG), verstößt gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährleisteten Grundsätze der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gleichbehandlung. Das hat der BFH jetzt entschieden (BFH 5.11.19, X R 23/17). |

     

    Sachverhalt

    Der im Inland wohnhafte Ehemann wurde im Jahr 2012 mit seiner Ehefrau gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte bei einem im Inland ansässigen Unternehmen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und unterlag der inländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Im Jahr 2012 wurde der Ehemann von seinem Arbeitgeber überwiegend auf Baustellen in die Schweiz entsandt. Der während dieser Zeit erzielte Arbeitslohn wurde nach dem DBA-Schweiz im Inland unter Progressionsvorbehalt freigestellt.

     

    Die auf den inländischen Arbeitslohn entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erkannte das FA als Sonderausgaben an. Dagegen versagte es den Abzug für diejenigen Altersvorsorgebeiträge, die auf den in der Schweiz erwirtschafteten Arbeitslohn entfielen. Begründung: Diese Beiträge stünden im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen, sodass das Abzugsverbot nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG eingreife. Die hiergegen erhobene Klage blieb im ersten Rechtszug erfolglos (FG Rheinland-Pfalz 23.1.17, 5 K 1463/14, EFG 17, 1078). Jetzt hat der BFH das FG-Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.