07.01.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bei Prüfung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht zu berücksichtigen
| In die Prüfung der Einkunftsgrenzen (relative und absolute Wesentlichkeitsgrenze) für eine fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 S. 2 EStG sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen (BFH 12.8.15, I R 18/14). |
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