Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.01.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bei Prüfung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht zu berücksichtigen

    | In die Prüfung der Einkunftsgrenzen (relative und absolute Wesentlichkeitsgrenze) für eine fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 S. 2 EStG sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen (BFH 12.8.15, I R 18/14). |