· Fachbeitrag · Einkommensteuer
EU-Gelder im Rahmen von Frontex-Einsätzen sind im Inland steuerpflichtig
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht ( BFH 16.5.24, VI R 31/21, DStR 24, 1649). |
Sachverhalt
Im Rahmen einer Abordnung an die Bundespolizei wurde ein Landespolizeibeamter mit Inlandswohnsitz im Rahmen eines Frontex-Einsatzes zur Unterstützung der griechischen Küstenwache auf der Insel C als „Fingerprint Expert zgl. Escort Officer“ eingesetzt. Das Bundesland zahlte die laufenden Dienstbezüge einschließlich Auslandstrennungsgeld während der Auslandseinsätze weiter. Daneben erhielt der Polizeibeamte für seine Einsätze durch Frontex Gelder der EU. Diese wurden der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterleitung an den Polizeibeamten zur Verfügung gestellt und an ihn ausgezahlt. Das Finanzamt behandelte die EU-Gelder insoweit als steuerpflichtig, als sie die angesetzten Reisekosten nach nationalem Recht überstiegen. Die hiergegen gerichtete Klage blieb in allen Instanzen ohne Erfolg.
Anmerkungen
Frontex ist die „Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache“. Sie unterstützt personell und technisch die von erheblicher Migration betroffenen Mitgliedstaaten an ihren Außengrenzen sowie u. a. das Training von Grenzschützern und Rückführungsexperten der Mitgliedstaaten. Frontex wurde durch Ratsbeschluss (Verordnung (EG) 2007/2004 vom 26.10.04) zum 1.5.05 eingerichtet und nahm seine Arbeit am 3.10.05 in Warschau auf.
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