· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kein Veranlagungswahlrecht eines US-Bürgers bei beschränkter Steuerpflicht im Inland
von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Ein US-Bürger mit beschränkter inländischer Steuerpflicht hat bei der Einkommensteuer kein Veranlagungswahlrecht, weil dieses auf Bürger der EU oder EWR-Bürger beschränkt ist - so das FG Baden-Württemberg (7.6.16, 6 K 1213/14, EFG 16, 1980). |
Sachverhalt
Ein US-Bürger mit Wohnsitz in den Niederlanden erzielte in Deutschland Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit als Opernsänger. Sein Arbeitgeber nahm den pauschalen Lohnsteuerabzug von 25 % vor, ohne Werbungskosten und Sonderausgaben zu berücksichtigen. Deshalb beantragte der US-Bürger die Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung nach § 50 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b) EStG. Das FA lehnte dies ab, weil der Opernsänger kein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Staats sei; auf Staatsangehörige aus Drittstaaten finde die Regelung keine Anwendung. Nach erfolglosem Vorverfahren hat jetzt auch das FG Baden-Württemberg die Klage auf Durchführung einer Veranlagung abgewiesen.
Anmerkungen
Im Inland beschränkt Steuerpflichtige können nach § 50 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b) EStG die Durchführung einer einkommensteuerlichen Veranlagung beantragen. Hierzu hat das FG Baden-Württemberg jetzt festgestellt:
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