· Fachbeitrag · Einkommensteuer
(Keine) Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Beiträgen an ausländische Pensionsfonds
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Das FG Hamburg hat sich mit Fragen zur Pauschalbesteuerung gemäß § 37b EStG bei Beiträgen an ausländische Pensionsfonds befasst. Arbeitgeberbeiträge zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen danach keine Sachzuwendungen i. S. v. § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar ( FG Hamburg 14.3.24, 6 K 109/20, BB 24, 1685; Revision BFH VI R 13/24 ). |
Sachverhalt
Ein globaler Konzern bietet seinen Arbeitnehmern in fast allen Ländern eine betriebliche Altersvorsorge über Beiträge zu Pensionsfonds an, die in den jeweiligen Ländern gegründet wurden. Die Arbeitnehmer erwerben damit unmittelbare, eigene und nicht entziehbare Ansprüche gegenüber dem Pensionsfonds des Landes, in dem ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat (Basisland). Häufig werden die Arbeitnehmer des Konzerns für zwei bis vier Jahre in anderen Ländern als ihrem Basisland eingesetzt, wobei sie Mitglieder des jeweiligen Pensionsfonds ihres Basislandes bleiben. Die Beiträge zu den Pensionsfonds wurden auch während dieser Tätigkeit weiterhin durch die jeweiligen Basisgesellschaften entrichtet und in Deutschland ihrem dortigem Arbeitgeber, der A-GmbH als Teil des globalen Konzerns, weiterbelastet. Zu einer Auszahlung an die Arbeitnehmer kam es nicht.
Das FA kam bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Beträgen an die ausländischen Pensionsfonds um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn handele. Die A-GmbH ist hingegen der Ansicht, dass die von ihr nach konzerninterner Verrechnung wirtschaftlich getragenen Beiträge gemäß § 37b EStG pauschal versteuert werden dürfen und reichte Klage beim FG Hamburg ein. Das FG gab jetzt dem beklagten FA recht, allerdings ist inzwischen die Revision beim BFH anhängig (VI R 13/24).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig