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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Steuerbarkeit eines Nicht-EU-Stipendiums im Inland

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Monatliche Zahlungen aus einem über einen Zeitraum von zwei Jahren gewährten ausländischen Forschungsstipendium sind im Inland als sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen steuerbar ( § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. b) EStG ). Die Steuerbarkeit setzt nicht voraus, dass die Bezüge für eine Leistung des Zahlungsempfängers gewährt werden ‒ so das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 8.5.18 (13 K 614/17 E, EFG 18, 1372). |

     

    Sachverhalt

    Eine Postdoktorandin stammt aus einem Drittland, mit dem Deutschland kein DBA abgeschlossen hat. Sie erhielt für die Dauer von zwei Jahren vom Rat für wissenschaftliche und technologische Entwicklung ihres Heimatlandes in Deutschland ein monatliches Stipendium von 2.100 EUR. Das Stipendium war Teil des Stipendiatenprogramms und wurde der Postdoktorandin im Ausland gewährt. Sie war im Inland an einem deutschen Institut tätig. Die Postdoktorandin stand weder in ihrer Heimat noch im Inland an einem deutschen Institut in irgendeinem Dienstverhältnis. Das FA setzte im Rahmen der Steuerveranlagung die Zahlungen aus dem Stipendium als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 EStG an. Nach dem Einspruchsverfahren wehrte sich die Postdoktorandin hiergegen, allerdings ohne Erfolg: Jetzt wies auch das FG Düsseldorf die Klage ab (FG Düsseldorf 8.5.18, 13 K 614/17 E, EFG 18, 1372).

     

    Anmerkungen

    Stipendien aus öffentlichen Mitteln für Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Forschung, Wissenschaft oder Kunst können ‒ sofern sie überhaupt steuerbar sind ‒ entweder nach § 3 Nr. 11 oder nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein. In beiden Fällen ist es für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit allerdings schädlich, wenn der Empfänger der Bezüge zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist.