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Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
| Das BMF-Schreiben vom 12.11.14 zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst (BMF (koordinierter Ländererlass) 3.5.18, IV B 2 - S-1300 / 08 / 10027). |
Das BMF-Schreiben vom 12.11.14 (BStBl I 11, 1467) wurde aufgehoben und durch das aktuelle Schreiben ersetzt. Das BMF-Schreiben vom 21.7.05 (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG; BStBl I 05, 821) wurde aufgehoben und die Regelungen in das Schreiben vom 3.5.18 aufgenommen.
Beachten Sie | Auf Antrag des Steuerpflichtigen können die bevorstehenden Regelungen in allen offenen Fällen angewendet werden, sofern gesetzliche Regelungen (z. B. § 50d Abs. 12 EStG) dem nicht entgegenstehen.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.