· Nachricht · Einkommensteuer
Verhältnis des Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz zur Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA-Schweiz
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz ist lex specialis zu Art. 15a DBA-Schweiz bei der Besteuerung von Einkünften eines Piloten aus unselbstständiger Arbeit in Deutschland und Wohnsitz in der Schweiz ‒ so das FG Hamburg (12.4.21, 6 K 179/19, Revision I R 22/21). |
Sachverhalt
Ein Pilot war bei seinem inländischen Arbeitgeber im Streitjahr unselbstständig tätig. Nach seinem Arbeitsvertrag war ihm ein inländischer Arbeitsort zugewiesen. Seinen Wohnsitz hatte der Pilot in der Schweiz, hierher kehrte er nach seinen Arbeitseinsätzen auf Intercontinental- bzw. Langstreckenflügen zurück. Sein deutscher Arbeitgeber führte für ihn Lohnsteuer ab. Hiergegen wandte sich der Pilot nach erfolglosem Einspruchsverfahren unter Berufung auf die Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA-Schweiz.
Das FG Hamburg hat die Klage abgewiesen, jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen, die inzwischen beim BFH auch eingelegt wurde (I R 22/21).
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