· Fachbeitrag · Einkommensteuerveranlagung
Erweiterter Härteausgleich bei Grenzgängern
von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Der erweiterte Härteausgleich gemäß § 46 Abs. 5 EStG ist aus Gründen der Gleichbehandlung analog anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt ist und deshalb keine Lohnsteuer einbehalten werden muss (BFH 27.11.14, I R 69/13, HFR 15, 441). |
Sachverhalt
Der Ehemann war bei einer in der Schweiz ansässigen AG nichtselbstständig tätig. Als sog. Grenzgänger i.S.d. Art. 15a DBA-Schweiz unterlag er mit seinen Einkünften der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland. Seine Ehefrau war als Ärztin im Inland nichtselbstständig beschäftigt und erzielte daneben Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Zudem hatten die Ehepartner Einnahmen aus Kapitalvermögen. Insgesamt betrugen die Einkünfte, die nicht aus nichtselbstständiger Tätigkeit stammen, mehr als 410 EUR/Jahr. In solchen Fällen ist grundsätzlich ein sog. erweiterter Härteausgleich vorgesehen (§ 46 Abs. 5 EStG i.V.m. § 70 EStDV). Das gilt allerdings nur in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 - 7 EStG, d.h. das Einkommen muss ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bestehen, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wurde. Im Streitfall war jedoch die Einkommensteuer nicht durch Lohnsteuerabzug zu erheben, sondern erfolgte durch die Einkommensteuerveranlagung, da der Ehemann keinen inländischen Arbeitgeber hatte. Deshalb versagte das FA den erweiterten Härteausgleich. Vor dem FG (FG Baden-Württemberg, EFG 14, 1316) und dem BFH hat der Ehemann aber Recht bekommen.
Anmerkungen
Der Streitfall betrifft eine Besonderheit des Lohnsteuerabzugs: In den Fällen des § 46 Abs. 2 EStG 09 ist ein Betrag in Höhe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 EStG vom Einkommen abzuziehen, wenn diese Einkünfte insgesamt nicht mehr als 410 EUR/Kalenderjahr betragen (sog. Härteausgleich).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig