· Nachricht · Entwurf „Brexit-Steuerbegleitgesetz“
Steuerregelungen zum Brexit
| Die Bundesregierung bereitet sich mit Änderungsplanungen für den Finanzmarkt auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union vor. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ( 19/7377 ) eingebracht (Brexit-Steuerbegleitgesetz ‒ Brexit-StBG; s. auch ausführlich Kudert, PIStB 18, 336 ). In dem Brexit-StBG heißt es, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde auch auf die Unternehmen des Finanzsektors und deren Geschäfte vielfältige Auswirkungen haben (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.1.19). |
So würde ein ungeregelter Austritt Großbritanniens dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren. Davon könnten z. B. im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen mit sehr großen Geschäftsvolumina betroffen sein. „Wären die betreffenden Finanzunternehmen aus dem Vereinigten Königreich ausnahmslos gezwungen, ihre grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen im Inland nach dem Brexit unverzüglich abzuwickeln, könnte dies absehbar in vielen Fällen nicht nur für diese Unternehmen, sondern auch für deren inländische Geschäftspartner machteilige Auswirkungen haben“, heißt es in dem Entwurf. Dadurch könnte die Funktion der Finanzmärkte beeinträchtigt werden. Eine massenweise Beendigung von Finanzmarktkontrakten könnte zu Marktverwerfungen und Risiken für die Finanzmarktstabilität führen.