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  • 31.08.2015 · Fachbeitrag · Erbfälle mit Auslandsbezug

    EU-Erbrechtsverordnung gilt ab 17.8.15

    | Ab dem 17.8.15 ist bei Erbfällen mit Auslandsbezug die EU-Erbrechtsverordnung zu beachten. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks. Danach kommt nunmehr grundsätzlich das Erbrecht desjenigen Staates zur Anwendung, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. |