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  • · Nachricht · Erneuter Referentenentwurf des BMF zum ATAD-Umsetzungsgesetz

    Wegzugsbesteuerung: Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen

    | Ende März veröffentlichte das BMF einen überarbeiteten Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz h‒ ATADUmsG) erneut und nimmt damit das zunächst im Dezember unterbrochene Gesetzgebungsverfahren neu auf. Neben den Neuregelungen im Bereich der Verrechnungspreise, über die wir Sie gesondert informieren, enthält das ATAD-UmsG auch Neuregelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, zu hybriden Gestaltungen und zur Hinzurechnungsbesteuerung. Teilweise dient dies dazu, „weiße Einkünfte“ oder doppelte Steuervorteile zu verhindern. Teilweise ergeben sich dadurch jedoch erhebliche Nachteile für die Inhaber- und Unternehmensebene. |

     

    Die Ressortabstimmung und die Meinungsbildung der Bundesregierung zum Referentenentwurf zur Wegzugsbesteuerung im Rahmen der Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) sind noch nicht abgeschlossen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP Fraktion (Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 16.4.20, hib 386/2020).

     

    Die konkrete Umsetzung des aktuellen Entwurfs sowie das Inkrafttreten einzelner Regelungen hängen vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Die Kabinettsbefassung war noch für April vorgesehen. Geplant ist nach derzeitigem Stand, die Regelungen des AStG ‒ soweit möglich n‒ erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden. Die Regelungen zu den Dokumentationsvorschriften gelten ebenfalls für Wirtschaftsjahre beginnend nach dem 31.12.20. Die Regelungen zu Vorabverständigungsverfahren gelten für Anträge eingereicht nach dem Tag der Verkündung des Änderungsgesetzes.

     

    Quelle: ID 46522846