· Fachbeitrag · EU-Kommission
Deutschland wegen Erbschaftsteuerbestimmungen verklagt
| Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen seiner Erbschaft- und Schenkungsteuervorschriften beim EuGH zu verklagen. Nach § 16 ErbStG wird im Inland Ansässigen je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag von bis zu 500.000 EUR gewährt, wogegen der Freibetrag nur 2.000 EUR beträgt, wenn weder der Erblasser noch der Erbe ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nach Auffassung der Kommission ist diese Bestimmung diskriminierend. |
Der Gerichtshof befasste sich mit dem deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Rechtssache Mattner (EuGH 22.4.10, C-510/08) und kam dabei zu dem Schluss, dass diese Bestimmung mit dem freien Kapitalverkehr unvereinbar ist.
Beachten Sie | Nachdem die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben hatte, änderte Deutschland sein Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, sodass Gebietsfremde seit Dezember 2011 die Möglichkeit haben, in Deutschland auf Antrag für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Steueransässige behandelt zu werden. Nach Ansicht der Kommission wird die Vertragsverletzung durch diese Option jedoch nicht behoben (s. auch EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.9.12).