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  • 04.10.2017 · Fachbeitrag · EU-Kommission

    Neue Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

    | Am 21.6.17 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU veröffentlicht. Danach sollen nationale Steuerbehörden verpflichtet werden, meldepflichtige grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle offenzulegen und diese Informationen automatisch mit anderen EU-Mitgliedstaaten auszutauschen. Diese Pflicht zur Offenlegung von Informationen soll u. a. auch auf „Finanzintermediäre“ – wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte – ausgedehnt werden. |