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  • 28.03.2024 · Fachbeitrag · Europarecht

    Erziehungszeiten im EU-Ausland können zu höherer Rente führen

    | Das EU-Recht auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung im Inland zu berücksichtigen sind (EuGH 22.2.24, C-283/21; s. auch Pressemitteilung des EuGH vom 22.2.24). |