· Nachricht · Faire Chancen im Wettbewerb
Frankreich schränkt Bon-Pflicht ein
| Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons in Frankreich wird eingeschränkt. Nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort (19/18393) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17675) gilt die Belegausgabepflicht in Frankreich vom 1.9.20 an nicht für Kassenbelege unter zehn Euro. Ab dem 1.9.21 wird die Grenze auf 20 EUR erhöht und zum 1.1.22 auf 30 EUR. In Frankreich müssten Kassen oder die Kassensoftware seit dem 1.1.18 zertifiziert sein, damit eine Manipulation der Daten nicht mehr möglich sei (Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 30.4.20; hib 449/2020). |
Die in Deutschland eingeführte Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen sieht die Regierung als Bestandteil zur Herstellung fairer Chancen im Wettbewerb an, da Möglichkeiten von unversteuerten Umsätzen erschwert würden. Unabhängig hiervon könne anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde zustimme. Dadurch könnten unnötige Papierbelege vermieden werden.
Die elektronische Ausgabe von Belegen ist für die Bundesregierung zukunftsweisend. Neben der Belegausgabepflicht sei gleichzeitig die Möglichkeit zur Befreiung von der Belegausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen eingeräumt worden. Nach Angaben der Bundesregierung obliegt die Befreiung von der Belegausgabepflicht dem jeweils zuständigen Finanzamt, das im jeweiligen Einzelfall prüfe, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen würden. Als Voraussetzungen genannt werden „persönliche oder sachliche Härte“.