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  • · Fachbeitrag · Familienleistungsausgleich

    Kindergeldanspruch bei Elternwohnsitz in verschiedenen EU-Staaten

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Der BFH hat sich mit dem Kindergeldanspruch bei Elternwohnsitzen in verschiedenen EU-Staaten befasst. Nach Art. 60 Abs. 1 S. 2 VO Nr. 987/2009 ist danach nicht nur zu fingieren, dass der im Inland wohnende Elternteil auch im Wohnsitz-Mitgliedstaat des anderen Elternteils wohnt, sondern auch, dass er unter die Rechtsvorschriften des anderen Mitgliedstaates fällt. Deshalb ist zu prüfen, ob der im Inland lebende Elternteil die Anspruchsvoraussetzungen im anderen Mitgliedstaat erfüllt und deshalb eine Anspruchskonkurrenz besteht (BFH 18.2.21, III R 71/18, BB 21, 1237). |

     

    Sachverhalt

    Die Mutter ist polnische Staatsangehörige und wohnte im Streitzeitraum Dezember 2010 bis August 2011 sowie September bis Oktober 2012 im Inland. Sie ist Mutter einer im Jahr 1991 geborenen Tochter. Der polnische Vater wohnt in Polen. Die Eltern sind geschieden, das Sorgerecht steht der Mutter zu.

     

    Seit November 2005 war die Mutter im Inland selbstständig als Altenpflegerin tätig. Wegen eines Arbeitsunfalls im Jahr 2007 erhielt sie ab November 2011 bis August 2017 eine private Berufsunfähigkeitsrente. Ab November 2012 erhielt sie ferner eine bis Ende 2014 befristete staatliche Rente wegen voller Erwerbsminderung, zeitweise bezog sie auch ALG II.