· Fachbeitrag · FATCA-Abkommen
BMF veröffentlicht Entwurf eines Anwendungsschreibens
| Am 26.6.15 hat das BMF den Entwurf eines Anwendungsschreibens im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossenen FATCA-Abkommen an bestimmte Verbände versandt. Diesen wird bis zum 17.7.15 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben (BMF 26.6.15 [koordinierter Ländererlass], IV B 6 - S-1316/11/10052 :126). |
Hintergrund | Am 31.5.13 haben Deutschland und die USA das FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) geschlossen. Es ist am 11.12.13 in Kraft getreten. Dieses Abkommen regelt den automatischen Austausch steuerlich relevanter Daten, die von Finanzinstituten erhoben werden, um die Steuerehrlichkeit auch in internationalen Sachverhalten zu erhöhen. Das FATCA-Abkommen sieht zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vor, dass Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, den USA Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Erträge aus US-Anlagen hinnehmen müssen.
Der Entwurf ist in die folgenden Themen untergliedert:
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