Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · FG Düsseldorf

    Steuerliche Behandlung von „Expatriates“

    | Mit Urteil vom 14.1.13 hat das FG Düsseldorf (11 K 3180/11 E ) über Einzelfragen der steuerlichen Behandlung von längerfristig in das Ausland entsandten Arbeitnehmern („Expatriates“) entschieden (s. Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 13.2.13). |

     

    Ein in einem inländischen Konzern beschäftigter Arbeitnehmer war zunächst für drei Jahre, später für insgesamt sechs Jahre im Ausland für eine dort ansässige Tochtergesellschaft tätig. Sein Gehalt bezog er von der ausländischen Tochtergesellschaft und zum Teil auch unter Anrechnung des ausländischen Gehalts von der inländischen Muttergesellschaft. Der Arbeitnehmer zog mitsamt seiner Familie für den Entsendungszeitraum ins Ausland, behielt im Inland aber die bisherige Wohnung bei. Es kam mit dem Finanzamt zum Streit darüber, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer die Mietaufwendungen für die ausländische Wohnung und die Aufwendungen für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte im Ausland steuerlich absetzen kann.

     

    Das Finanzgericht hielt die Mietaufwendungen im Ausland für steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Da der Arbeitnehmer mitsamt der Familie ins Ausland verzogen sei, liege weder eine Auswärtstätigkeit noch eine doppelte Haushaltsführung vor. Der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers habe am Beschäftigungsort gelegen. Aus diesem Grund könnten auch die im Ausland durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach den Grundsätzen der sogenannten Entfernungspauschale mit 0,30 EUR je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Die Anwendung der Dienstreisepauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer sei nicht möglich.

    Quelle: ID 38069360