· Fachbeitrag · Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz ‒ FKAustG
BMF gibt finale Staatenaustauschliste 2019 bekannt
| Das BMF hat die finale Liste aller 94 Länder vorgelegt, mit denen die deutschen Finanzbehörden zum Stichtag 30.9.19 alle Finanzdaten von Steuerpflichtigen austauschen werden. Grundlage hierfür ist die Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz ‒ FKAustG (BMF 26.6.19, IV B 6 -S 1315/13/10021 :052). |
Mit dem nun veröffentlichten Schreiben gibt das BMF die Staaten i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt,
- bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom 26.6.19 vorliegen,
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