01.10.2015 · Fachbeitrag · Frankreich
Zusatzabkommen ergänzt das deutsch-französische DBA
| Das bestehende DBA mit Frankreich soll durch ein Zusatzabkommen geändert und ergänzt werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 31.3.15 zum deutsch-französichen DBA (BT-Drs. 18/6158 vom 28.9.15). |
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