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  • · Nachricht · Gesetzentwurf

    EU-weite Angleichung der Handelsregister

    | Die Bundesregierung will die europaweite Kommunikation zwischen den Handelsregistern verbessern. Das geht aus einem Gesetzesentwurf (Drs. 18/2137 vom 17.7.14) hervor, mit dem die Bundesregierung die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt. Informationen über Unternehmen sollen damit EU-weit leichter auffindbar und zuzuordnen sein (s. auch Deutscher Bundestag, Aktuelle Mitteilung (hib) Nr. 410, 14.8.14). |

     

    Mit der EU-Richtlinie zur Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen. Das Europäische System der Registervernetzung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen, nämlich dem Register der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Justizportal und der zentralen Europäischen Plattform.

     

    Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für inländische Kapitalgesellschaften und EU-ausländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften in Deutschland geben. Die Bundesregierung will nun das Handelsgesetzbuch entsprechend ändern, damit die Interoperabilität des Handels- und des Unternehmensregisters mit der zentralen europäischen Plattform gewährleistet werden kann. Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Änderungen in den nationalen Registern regelmäßig innerhalb von 21 Tagen ab vollständiger Anmeldung in das Handelsregister einzutragen und bekannt zu machen.

     

     

     

     

    Quelle: ID 42904175