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Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts und ATAD-Umsetzungsgesetz vom Bundesrat verabschiedet
| Der Bundesrat hat am 25.6.21 einer Reihe von Steuergesetzen final zugestimmt. Dies betrifft u. a. das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG; BR-Drucks. 467/21 [Beschluss]) und das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz ‒ ATADUmsG; BR-Drucks. 468/21 [Beschluss]) |
Durch das KöMoG erhalten Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. Dies soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft stärken. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Mit dem ATADUmsG werden der Art. 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) sowie die Art. 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Art. 7 und 8 ATAD) reformiert und zeitgemäß und rechtssicher ausgestaltet. Darüber hinaus wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere Änderungen in das Gesetz eingefügt. Das Gesetz tritt überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.