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  • 28.01.2021 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG führte bis 2016 zu gewerbesteuerlicher Kürzung

    | Der Gewerbeertrag ist um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 S. 1 AStG gemäß § 9 Nr. 3 GewStG in der bis 2016 gültigen Fassung zu kürzen, auch wenn das Unternehmen nur indirekt über eine Tochter-AG über eine „eigene“ Betriebsstätte im Ausland verfügte (FG Münster 27.11.20, 13 K 401/17 G). |