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  • · Fachbeitrag · Grenzgänger

    Steuerpflicht von Austrittsleistungen aus einer schweizerischen Pensionskasse

    von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    In vier neuen Entscheidungen hat sich der BFH mit der Besteuerung von Kapitalleistungen aus schweizerischen Pensionskassen bzw. Anlagestiftungen befasst, die deutsche Steuerpflichtige, die im Inland wohnen aber in der Schweiz arbeiten oder gearbeitet haben (Grenzgänger), im Rahmen der schweizerischen betrieblichen Altersvorsorge beziehen (BFH 26.11.14, VIII R 31/10, VIII R 38/10, VIII R 39/10; BFH 2.12.14, VIII R 40/11, BB 15, 1621).

     

    Sachverhalte

    Im Verfahren VIII R 31/10 bezog eine zuvor bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigte Grenzgängerin aufgrund ihrer Kündigung nach mehr als zwölfjähriger Mitgliedschaft Austrittsleistungen von der Pensionskasse und der Anlagestiftung des Unternehmens wegen des endgültigen Verlassens der Schweiz im Jahr 2001.

     

    Dagegen ging des im Verfahren VIII R 38/10 um eine Kapitalabfindung, die einem ehemaligen Grenzgänger von seinem privaten Arbeitgeber im Jahr 2005 zur Abfindung seines obligatorischen und überobligatorischen Rentenanspruchs gegen die Pensionskasse gezahlt wurde.