· Fachbeitrag · Grenzüberschreitende Renteneinkünfte
Besteuerung einer Altersrente an einen beschränkt Steuerpflichtigen in der Türkei
von StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss, Fachberater für IStR, Berlin
| Die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) ist von einigen Besonderheiten bestimmt. Insbesondere werden diese Steuerpflichtigen nach dem „Objektsteuerprinzip“ nur mit ihren „inländischen Einkünften“ nach § 49 EStG besteuert. In vielen Fällen ist ihre Einkommensteuerschuld durch Abzugsteuern abgegolten. Besonders Altersrenten sind bei beschränkt Steuerpflichtigen häufig anzutreffen. Mit der Besteuerung derartiger Renten bei beschränkt Steuerpflichtigen ‒ nach nationalem Recht und nach dem DBA mit der Türkei ‒ hat sich das FG Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt (FG Mecklenburg-Vorpommern 22.1.19, 1 K 282/17). |
Sachverhalt
Ein türkischer Staatsangehöriger wohnte in den Streitjahren 2011 ‒ 2015 in der Türkei. Seit Februar 1999 bezog er
- eine Leibrente i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (DRVNB) sowie
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig