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  • · Fachbeitrag · Grenzüberschreitende Renteneinkünfte

    Besteuerung einer Altersrente an einen beschränkt Steuerpflichtigen in der Türkei

    von StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss, Fachberater für IStR, Berlin

    | Die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) ist von einigen Besonderheiten bestimmt. Insbesondere werden diese Steuerpflichtigen nach dem „Objektsteuerprinzip“ nur mit ihren „inländischen Einkünften“ nach § 49 EStG besteuert. In vielen Fällen ist ihre Einkommensteuerschuld durch Abzugsteuern abgegolten. Besonders Altersrenten sind bei beschränkt Steuerpflichtigen häufig anzutreffen. Mit der Besteuerung derartiger Renten bei beschränkt Steuerpflichtigen ‒ nach nationalem Recht und nach dem DBA mit der Türkei ‒ hat sich das FG Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt (FG Mecklenburg-Vorpommern 22.1.19, 1 K 282/17). |

     

    Sachverhalt

    Ein türkischer Staatsangehöriger wohnte in den Streitjahren 2011 ‒ 2015 in der Türkei. Seit Februar 1999 bezog er