· Nachricht · Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
BRAK-Handlungshinweise zu DAC-6 aktualisiert
| Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine Handlungshinweise „DAC-6 0‒ Die Handlungspflichten gelten. Was ist wann zu tun?“ aktualisiert. Die Handlungshinweise behandeln die Anzeigepflicht, die aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen seit dem 1.7.20 auch in Deutschland gilt (s. BRAK-Mitteilung vom 8.4.2021). |
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind, wenn sie als sog. Intermediäre auftreten, gefordert, grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb der gegebenen Fristen elektronisch zu melden. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht steuerrechtlich beraten, sondern lediglich eine von anderen Personen entwickelte Struktur umsetzen; auch in diesem Fall können sie als Intermediär mitteilungspflichtig sein. In seinen Handlungshinweisen liefert der Ausschuss ein Schema, das bei allen Mandaten zu prüfen ist.
Nach gegenwärtiger Planung soll ein Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu DAC-6 erst Ende des zweiten Quartals 2021 oder Anfang des dritten Quartals 2021 veröffentlicht werden. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht wird seine Handlungshinweise gegebenenfalls entsprechend der aktuellen Entwicklungen nochmals aktualisieren.
Im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Besteuerung wurde Ende März die Richtlinie (EU) 2021/514 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC-7 Richtlinie) in Europäischen Rat beschlossen und sodann im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist bis Ende 2023 bzw. 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Beachten Sie | Die Handlungshinweise finden Sie unter https://www.brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/aus-der-arbeit-der-ausschuesse/2021_03_25_handlungshinweise-dac-6-stand-2021-03-final.pdf.