· Nachricht · Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
BZSt veröffentlicht Fragen und Antworten zum Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6)Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zu dem automatischen Informationsaustausch von Steuergestaltungen (CobrA/DAC6) veröffentlicht (Bundeszentralamt für Steuern, 11.9.20). |
Jetzt ist es soweit, seit dem 1.7.20 müssen meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen in Deutschland nach DAC 6 innerhalb von 30 Tagen an das BZSt gemeldet werden. In einer Reihe weiterer Länder wird die Meldepflicht in den nächsten Monaten folgen. Zur elektronischen Datenübermittlung finden sich aktuell Antworten zu folgenden Fragen auf der Seite des BZSt :
- Kann ich eine bereits vorhandene BZSt-Nummer zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nutzen?
- Meine BZSt-Nummer beginnt mit BZ5, ich möchte aber den XML-Web-Upload im BOP bzw. der Massendatenschnittstelle ELMA nutzen. Was ist zu beachten?
- Kann ich mehrere BZSt-Nummern beantragen?
- Ich habe zu meiner vorhandenen BZSt-Nummer im BOP ein neues Benutzerkonto angelegt und möchte darüber grenzüberschreitende Steuergestaltungen melden. Was muss ich beachten?
- Ich möchte eine Meldung für mehrere Gesellschaften (z.B. Mutter-/ Tochtergesellschaft) abgeben. Muss ich für jede Gesellschaft eine eigene BZSt-Nummer beantragen?
- Wie muss ein Nutzer mit Nicht-EU Intermediär eine Gesamtlieferung einer marktfähigen Gestaltung technisch melden?
- Ich bin Datensender*in, aber weder Intermediär noch Nutzer. Wo gebe ich meine Kontaktdaten im BOP-Formular ein?
- Kann ich die Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung formlos per E-Mail bzw. Post/Fax abgeben?
- Muss ich dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, dass keine Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vorliegt?
- Besteht eine Möglichkeit zur Beifügung von Unterlagen oder Erläuterungen außerhalb der eigentlichen DAC6 Meldung oder ist eine solche Funktionalität in Planung?
- Kann ich bei einer Korrekturlieferung den Übermittlungsweg (BOP oder ELMA) wechseln?
Beachten Sie | Die Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite des BZSt oder unter www.iww.de/s4065.
Quelle: ID 46860952