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  • · Fachbeitrag · Im Ausland ansässige Unternehmer

    Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungs- oder Vergütungsverfahren

    von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der als Steuerschuldner (§ 13b Abs. 2 UStG) eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben hat, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend machen kann. Dies gilt auch für solche Vorsteuern, für die der Unternehmer einen unterjährigen Vergütungsantrag stellen könnte (BFH 14.4.11, V R 14/10, Abruf-Nr. 112748).

    Sachverhalt

    Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich erbrachte zu Beginn 2004 im Inland Bauleistungen, deren Steuerschuldner nach § 13b UStG die inländischen Leistungsempfänger waren. Hierbei waren nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuern aus Eingangsleistungen entstanden, die normalerweise im Vergütungsverfahren geltend zu machen waren.

     

    Vom 1.4. bis 31.12.04 war die Kapitalgesellschaft allerdings ihrerseits als Leistungsempfängerin nach § 13b UStG Schuldnerin der Umsatzsteuer ihrer ausländischen Subunternehmer. Diese Umsätze erfasste sie in ihrer für 2004 abgegebenen Umsatzsteuer-Jahreserklärung und machte den Vorsteuerabzug für alle im Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge geltend.