· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Gelangensbestätigung erst ab dem 1.1.14 - Der Countdown läuft!
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Partner der kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dortmund.
| Mit BMF-Schreiben vom 16.9.13 hat die Finanzverwaltung zur neuen Gelangensbestätigung Stellung genommen ( BMF 16.9.13, IV D 3 - S 7141/13/10001 , Abruf-Nr. 131154 ). Das Erfreuliche vorab: als PIStB-Leser wurden Sie hierauf bereits umfassend vorbereitet (s. Weimann, PIStB 13, 168 ). Sicher wird uns die Umsetzung der neuen Nachweispflichten noch eine Zeit lang beschäftigen. Zu diesem frühen Zeitpunkt verbleiben aber relativ wenige Nachträge und Ergänzungen, die wir an dieser Stelle vornehmen. |
1. Neue Übergangsfrist
Ursprünglich stand zu befürchten, dass die Neuerungen ohne größeren zeitlichen Vorlauf sofort nach der Sommerpause umzusetzen sind. Nunmehr führt das BMF unter II. Anwendungsregelungen aus:
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig