· Fachbeitrag · Internationaler Informationsaustausch
OECD ändert Art. 26 des OECD-MA und lässt Gruppenanfragen zu
| Der OECD-Rat hat am 17.6.12 die Neukommentierung von Art. 26 OECD-MA zur Steueramtshilfe einstimmig genehmigt und damit Gruppenanfragen zum Standard erklärt. Auch der Vertreter der Schweiz hat dieser Änderung zugestimmt. |
In den vergangenen zwei Jahren hat das Fiskalkomitee der OECD, dem auch die Schweiz angehört, eine Neukommentierung von Art. 26 des OECD-MA zur Steueramtshilfe erarbeitet. Neu muss internationale Amtshilfe nicht nur im Einzelfall gewährt werden, sondern auch für Gruppen von Steuerpflichtigen. Bei Gruppengesuchen müssen die betroffenen Personen durch spezifische Suchkriterien identifiziert werden. Sogenannte Fishing Expeditions, also Gesuche ohne konkrete Anhaltspunkte, bleiben ausdrücklich verboten.
PRAXISHINWEIS | Die Begehrlichkeit der OECD wurde durch den UBS-Staatsvertrag mit der USA geweckt. Dort gestand man Amerika Gruppenanfragen zu, sofern bestimmte Kriterien wie Vorgehensweise, Deliktsumme und Ertragshöhe erfüllt sind. Diese Lücke nutzt die OECD: Ein bestimmtes Tatmuster einzelner Banken, die etwa gezielt Produkte zur Steuerhinterziehung erfinden, müsse reichen, damit Länder wie die Schweiz Amtshilfe leisten müssen. Die Identität der Bankkunden sei dazu nicht Voraussetzung. |