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  • · Nachricht · Internationaler Steuerwettbewerb

    Steuerschlupflöcher konsequent schließen

    | Weil Unternehmen Steuerschlupflöcher im Ausland nutzen, entgehen dem Landeshaushalt erhebliche Steuereinnahmen. „Steuerschlupflöcher zu schließen, ist eine zentrale Frage der Steuergerechtigkeit“, sagte Finanzminister Nils Schmid (FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 25.7.13). |

     

    Manche Konzerne nutzen ihre internationalen Verflechtung für steuerliche Gestaltungen. So werden beispielsweise dieselben Zinsaufwendungen bei Auslandsfällen mehrfach abgezogen. Für solche Gestaltungen gibt es keine unternehmerischen Gründe. Sie dienen alleine dem Zweck, Steuern zu vermeiden. „Hier können wir als öffentliche Hand nicht tatenlos zusehen. Denn diese Konzerne verschaffen sich so Wettbewerbsvorteile. Das benachteiligt den baden-württembergischen Mittelständler, der seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leistet“, so Schmid.

     

    „Durch Steuerschlupflöcher werden Gewinne nicht mehr dort besteuert, wo sie entstehen“, sagte Schmid. Allein aus steuerlichen Gründen werden Erträge künstlich in Länder mit Dumpingsteuersätzen verlagert. „Trotzdem nehmen die Unternehmen die Infrastruktur in Deutschland und auch in Baden-Württemberg in Anspruch. Diese finanziert aber der deutsche Steuerzahler. Das passt nicht zusammen“, betonte Finanzminister Schmid.

     

    Unlauteren Steuerwettbewerb beenden

    Schmid forderte deshalb, den unlauteren internationalen Steuerwettbewerb im ersten Schritt zumindest innerhalb der EU zu beenden. Zudem gelte es, die unterschiedlichen nationalen Steuersysteme besser aufeinander abzustimmen. Gleichzeitig sei auch Deutschland aufgerufen, diese Steuerlücken zu schließen. „Baden-Württemberg hat hier schon etwas bewegt. So haben wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe angestoßen, die internationale Steuergestaltungsmodelle bekämpft. Wir werden uns auch weiterhin auf allen Ebenen dafür stark machen, Steuerlücken zu schließenhi“, verdeutlichte Schmid.

     

    Sondereinheit der Betriebsprüfer

    Die Prüfung von Steuerfällen mit Auslandsbezug findet durch die landeseigene Betriebsprüfung statt. „Wir haben seit zwei Jahren eine neu organisierte und personell stark aufgestockte Expertengruppe für ausländisches Steuerrecht eingerichtet,“ so Schmid. Seither sind 14 Experten zentral beim Zentralen Konzernprüfungsamt in Stuttgart für komplexe und große Steuerfälle mit Auslandsbezug zuständig. Daneben arbeiten in der Fläche, also in den 30 Finanzämtern mit einer Betriebsprüfung, mehr als 50 weitere so genannte Fachprüfer Ausland. Diesen zweistufigen Aufbau bei den Auslandsprüfer gibt es so nur in Baden-Württemberg. „Die Prüferinnen und Prüfer waren im letzten Jahr äußerst erfolgreich. Jeder einzelne hat Mehrsteuern von über neun Millionen Euro eingebracht“, erläuterte der Minister.

     

    Hinweis | Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.

     

    Quelle: ID 42242011