25.03.2020 · Fachbeitrag · InvStG
Steuerfreiheit inländischer Investmentfonds nach § 11 InvStG verstößt nicht gegen EU-Recht
| Bezieht ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässiger Investmentfonds Dividenden inländischer Aktiengesellschaften, unterliegt er mit diesen Dividenden der beschränkten Steuerpflicht. Die nur auf inländische Investmentfonds anwendbare Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 S. 2 InvStG a. F. ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren. Dies hat das Hessische FG (21.8.19, 4 K 2079/16, Revision BFH I R 1/20) entschieden. |
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