· Nachricht · Kampf gegen Steuergestaltungen
Deutschland unterzeichnet Übereinkommen zur Änderung bestehender DBA
| Deutschland unterzeichnet heute gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS-Projekt)“ in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden. So können zeitraubende bilaterale Revisionsverhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen durch einen einzigen völkerrechtlichen Akt ersetzt werden. Dies verkürzt den Prozess zur Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen deutlich (s. ausführlich BMF-Pressemitteilung vom 7.6.17). |
Die Anpassungen durch das sog. „Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ sorgen dafür, dass die deutschen DBA sicherer gegen missbräuchliche Gestaltungen gemacht werden. Neben der Vermeidung der Doppelbesteuerung wird auch die Vermeidung der Nichtbesteuerung stärker betont. Übergeordnetes Leitprinzip der Empfehlungen ist der Grundsatz, dass die Besteuerung dort erfolgen soll, wo die unternehmerische Aktivität und die daraus resultierende Wertschöpfung stattfinden.
Deutschland hat derzeit über 30 DBA für eine Änderung durch das Mehrseitige Übereinkommen vorgesehen. Für viele weitere Abkommen wird derzeit geprüft, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt für eine Modifikation in Frage kommen.
Die Ratifikation des Mehrseitigen Übereinkommens in Deutschland soll in der kommenden Legislaturperiode erfolgen. Die ersten Anpassungen an den deutschen DBA könnten bereits ab 2019 anzuwenden sein.