26.05.2021 · Fachbeitrag · Keine nachgelagerte Besteuerung
Auszahlung aus US-amerikanischem Altersvorsorgeplan begünstigt
| Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan (401[k] pension plan) sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 S. 1 EStG. Diese sind in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung unterlag (BFH 28.10.20, X R 29/18). |
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