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  • 19.12.2024 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus EU-Mitgliedstaaten

    | Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a. F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann die Ausschlussfrist auch durch einen im Ausland gestellten Antrag gewahrt werden, sofern ein Auslandsbezug vorlag (BFH 11.7.24, III R 31/23, BB 24, 2645). |