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  • 02.07.2015 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer

    | Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, so hat dies kindergeldrechtlich keine Rückwirkung. Für den Anspruch auf Kindergeld ist es erforderlich, dass der Kindergeldberechtigte den Titel im maßgeblichen Anspruchszeitraum tatsächlich in den Händen hält (BFH 5.2.15, III R 19/14). |