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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Neues vom Kindergeld bei Auslandsbezug

    von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | In drei neuen Urteilen hat der BFH zur kindbezogenen Berechnung des Differenzkindergeldes sowie zur Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Stellung genommen ( BFH 4.2.16, III R 9/15, StE 16, 390; 10.3.16, III R 62/12, StE 16, 374; 4.2.16, III R 17/13, DStR 16, 1319). |

    1. Differenzkindergeld wird kindbezogen berechnet

    Das BFH-Urteil vom 4.2.16 (III R 9/15) betrifft das Zusammenspiel der Schweizer Familienzulage und des deutschen Kindergeldes.

     

    1.1 Sachverhalt

    Die Eltern wohnten mit ihren vier Kindern im Inland. Das älteste Kind ist volljährig und in Berufsausbildung. Der Ehemann erhielt als Arbeitnehmer in der Schweiz für die (vier) Kinder Familienzulage. Im Streitfall war unter Berücksichtigung der einschlägigen Verordnung der EU und des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland vorrangig die Schweiz für die Gewährung von Familienleistungen zuständig, weil der Vater in der Schweiz beschäftigt war. Die deutsche Familienkasse gewährte Differenzkindergeld und zog vom deutschen Kindergeld die gezahlte Schweizer Familienzulage für alle Kinder in voller Höhe ab. Hiergegen wandten sich die Eltern mit ihrer Klage.