· Fachbeitrag · Kindergeld
Sechsmonatige Kindergeldausschlussfrist ist rechtmäßig
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| § 70 Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass das festgesetzte Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats ausgezahlt wird, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Diese Regelung ist sowohl verfassungsgemäß als auch unionsrechtskonform. Für inländische Saisonarbeitnehmer gilt zudem, dass ein im Heimatland gestellter Kindergeldantrag nur dann als relevant für die inländische Familienkasse zu verstehen ist, wenn die antragstellende Person ihr Recht auf Freizügigkeit im Zeitpunkt ihres im Heimatland gestellten Antrags bereits ausgeübt hat ( BFH 8.8.24, III R 19/22, BB 24, 2774). |
Sachverhalt
Die Mutter ist rumänische Staatsangehörige, die von 2017 bis 2019 als Saisonarbeitnehmerin in Deutschland beschäftigt war. Die im Jahr 2013 und 2015 geborenen Kinder, für die sie in Rumänien Familienleistungen bezog, lebten in dem Zeitraum in Rumänien. Am 15.11.19 beantragten die Bevollmächtigten der Mutter deutsches Kindergeld. Dem Antrag waren weder ein Steuerbescheid noch sonstige Unterlagen beigefügt sowie keine Angabe der Monate, für welche Kindergeld beansprucht werde.
Nach Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere eines Steuerbescheides, aus dem sich eine Veranlagung für 2021 nach § 1 Abs. 3 EStG ergab, setzte die Familienkasse für die beiden in Rumänien lebenden Kinder Differenzkindergeld für die Monate Juni 2017 bis August 2017, Juni 2018 bis August 2018 und April 2019 bis Oktober 2019 fest. Mit Hinweis auf § 70 Abs. 1 S. 2 EStG erläuterte sie aber, dass das Kindergeld nur für die Zeit ab Mai 2019 rückwirkend gezahlt werden kann, weil der Kindergeldantrag erst am 15.11.19 eingegangen war. Einspruch und Klage der Mutter blieben erfolglos (FG Nürnberg 30.3.22, 3 K 783/21), ebenso die Revision vor dem BFH (8.8.24, III R 19/22).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig